Autokredit Widerruf
Wer einen Kaufvertrag schließt, muss über alle damit verbundenen Rechte und Pflichten in Kenntnis gesetzt werden. Das gilt nicht erst dann, wenn es sich um den Erwerb eines teuren Autos handelt. Doch wer dafür einen Kreditvertrag über eine Autobank in Anspruch nimmt, könnte nun in besonderer Weise davon profitieren: Aber für wen lohnt sich ein Autokredit Widerruf und wie ist dieser rechtlich durchzusetzen?
Der Autokredit Widerruf – worum geht es dabei eigentlich?
Immer mehr Autokonzerne gründen eigene Banken. Mit ihnen gewähren sie den Käufern eine reibungslose und schnelle Abwicklung des Kaufvertrages. Ebenso ist darüber die Finanzierung des gewünschten Wagens möglich. Allerdings haben Verbraucherschützer bei der Ausgestaltung der dabei genutzten Verträge einige Mängel festgestellt. Insbesondere die Widerrufsbelehrungen waren in vielen Fällen für den Laien unverständlich, widersprüchlich oder rechtlich falsch verfasst. Zudem wurden Pflichtangaben, die vom Gesetzgeber für ein solches Dokument zwingend vorgesehen sind, immer wieder komplett unerwähnt gelassen. In den letzten Jahren kam es daher zu mehreren Klagen gegen die Autobanken, aus denen sich für den Autokredit Widerruf nun weitreichende Möglichkeiten für alle Käufer ergeben.
Für wen bietet sich der Autokredit Widerruf an?
Allerdings muss das Fahrzeug nicht direkt über den Hersteller erworben worden sein, um etwaige Ansprüche geltend zu machen. Der Wagen kann – neu oder gebraucht – über einen normalen Händler angeboten werden. Entscheidend ist einzig, dass der zwischen beiden Seiten zustande kommende Kaufvertrag sodann über die Bank eines Autokonzerns geschlossen wird. Es ist somit notwendig, dass nicht der Kontrakt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, so aber jener zwischen dem Käufer und der Autobank gewisse Mängel hinsichtlich der Widerrufsbelehrungen enthält. Allerdings wird dabei gegenwärtig von zwei unterschiedlichen Stichtagen ausgegangen, die von weitreichender Bedeutung für den jeweiligen Autokredit Widerruf sind.
Fehlerhafte Verträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden
Sehr gute Aussichten für den Autokredit Widerruf besitzen alle Verbraucher, die ihren Wagen ab dem 13. Juni 2014 über eine solche Autobank finanziert haben. Denn die für diese Kreditverträge verwendete Widerrufsbelehrung enthält derart gravierende Mängel, dass die zwei Wochen umfassende Frist eines zulässigen Widerrufs zu keiner Zeit in Kraft treten konnte. Daraus wiederum resultiert für den Käufer ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht: Er kann sein Fahrzeug auch nach mehreren Jahren noch zurückgeben, wobei ihm alle bisher geleisteten Raten zurückzuzahlen sind. Für eine Wertminderung oder Nutzungsentschädigung gefahrener Kilometer muss er zudem nicht aufkommen – faktisch hat er sein Auto in der gesamten Zeit somit kostenfrei gebrauchen können.
Fehlerhafte Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden
Doch sogar Kontrakte, die vor dem Juni 2014 unterzeichnet wurden, können für den Autokredit Widerruf infrage kommen. Denn auch sie weisen in ihren Belehrungen erhebliche Mängel auf, die rechtlich eine Rückabwicklung des Autoerwerbs gestatten. Hier wäre der Wagen also erneut im Gegenzug zu den bisher gezahlten Raten und Anzahlungen an den Händler zurückzugeben. Dabei kommt es allerdings zu einer Besonderheit: Für die bisher gefahrenen Kilometer sowie einen stets zu prüfenden Wertersatz des Autos muss der Käufer nunmehr selbst aufkommen. Denn solche Verträge profitieren nicht mehr von jenen Gesetzesänderungen, die am 13. Juni 2014 zugunsten des Verbraucherschutzes in Kraft traten.
Auch Leasingverträge sind betroffen
Nicht nur Autokredite sind betroffen. Auch Leasingverträge können vorzeitig und ohne Zusatkosten aufgrund von Fehlern im Widerruf des Vertrages aufgelöst werden.
Fehlerhafte Finanzierungs- und Leasingverträge wurden vorrangig von folgenden Banken ausgestellt:
Audi Bank
Auto Europa Bank
Bank11
BMW Bank
Fiat Bank
Ford Bank
Honda Bank
Jaguar Bank
Lancia Bank
Land Rover Bank
Maserati Bank
Mercedes Benz Bank
Nissan Bank
Opel Bank
Peugeot Bank
Porsche Bank
Renault Bank
Santander Consumer Bank
Seat Bank
Skoda Bank
Targobank
Toyota Bank
Volkswagen Bank
Der Autokredit Widerruf – Rechtsfolgen für den Käufer
Wer seinen Wagen ab dem 11. Juni 2010 beziehungsweise ab dem 13. Juni 2014 erworben und über einen Autokredit finanziert hat, darf also auf traumhafte Konditionen bei Nutzung und Rückgabe desselben hoffen. Gleiches gilt für alle Betroffenen des Dieselskandal – denn auch hier könnte das Fahrzeug mit einer manipulierten Abgaseinrichtung problemlos an den Händler zurückgegeben werden. Da die Autobanken jedoch die hohen Kosten für einen Autokredit Widerruf scheuen, bieten sie den Geschädigten häufig eine Einigung außerhalb des Gerichtes an. Wir als auf solche Fälle spezialisierte Kanzlei hingegen raten unseren Mandaten, sich alle rechtlichen Möglichkeiten offen zu halten und auf Basis unserer Beratung stets im Einzelfall zu entscheiden, wie zu verfahren ist. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen sich unverbindlich beraten.
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